DE
Besondere Gefährdung durch Schweißarbeiten
3.5.
In Feuer und explosionsgefährdeten Räumen darf nicht geschweißt werden, hier
gelten besondere Vorschriften.
An Behältern, in denen Gase, Treibstoff, Öle Farbstoffe oder dgl. gelagert werden,
dürfen, auch wenn sie schon lange Zeit entleert sind, keine Schweißarbeiten
vorgenommen werden, da durch Rückstände Explosionsgefahr besteht.
Schweißverbindungen, die besonderen Beanspruchungen ausgesetzt sind und
unbedingte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, dürfen nur von besonders
ausgebildeten und geprüften Schweißern ausgeführt werden. Beispielsweise
Druckkessel, Laufschienen, Anhängerkupplungen, Fahrzeugrahmen, tragende
Konstruktionen.
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MMS2000C